KASSENSYSTEME – FÜR JEDE ANWENDUNG DIE RICHTIGE KASSE

Jedes Geschäft hat seine Eigenarten – und so sollte im Ladengeschäft auch das Kassensystem auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sein. Dabei sind die gültigen gesetzlichen Bestimmungen (TSE 2020 – siehe unten) zu beachten.

Was benötigen Sie?

Unterschiedlichste Warengruppen – verschiedene Mehrwertsteuersätze – moderne Kassensysteme lassen sich individuell programmieren – ganz einfach am PC.

Gerne richten wir Ihre neue Kasse nach Ihren Wünschen ein und programmieren die dafür notwendigen Parameter. Den täglichen Abschluss macht die Kasse dann ganz von alleine.

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl Ihrer neuen Kasse!

TSE 2020 – Die Sicherheitseinrichtung ist jetzt Pflicht

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden.
Seit dem 1. Januar 2020 sind nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen.

Bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten können Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.

Die TSE sorgt dafür, dass die von der Kasse erzeugten Daten manipulationssicher sind. Prüfungsrelevante Daten werden mit einer digitalen Signatur versehen und verschlüsselt gespeichert. Einige der Informationen müssen zur schnellen und einfachen (Vor Ort-) Überprüfung auf den Kassenbon gedruckt werden. Die auf der TSE gespeicherten Daten können exportiert werden.
Die Spezifikationen der TSE sind in der Technischen Richtlinie BSI TR-3153 vom 5.2.2019 festgeschrieben.

Unsere aktuellen Kassen-Modelle (z.B. ECR-120, ECR-120L) können mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) betrieben werden.

ACHTUNG – WICHTIGER HINWEIS:

Seit  dem 1. Januar 2023 dürfen ältere Registrierkassen, die nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (zTSE) nachrüstbar sind, nicht mehr genutzt werden.

Hierbei handelt es sich um elektronische Kassen, die nach dem 25.11.2010 – und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, die zwar den Anforderungen der GoBD entsprechen, aber bauartbedingt nicht mit einer zTSE aufrüstbar sind. Sie durften nur noch bis spätestens zum 31.12.2022 verwendet werden.

Unser starker Partner in allen Fragen zu Kassensystemen: MULTIDATA


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