REHABILITATION – WIEDEREINGLIEDERUNG IN DAS BERUFSLEBEN

Nach einem Unfall oder einer Erkrankung, z. B. einem Bandscheibenvorfall, gibt es für die Wiedereingliederung in das Berufsleben und die Ausstattung eines „leidensgerechten Arbeitsplatzes“ Unterstützung vom Staat.

Je nach Alter bzw. Jahren im Beruf übernehmen entweder die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung Bund einen Teil der Kosten.

Mit einem Klick auf einen der nachfolgenden Links erhalten Sie alle verfügbaren Informationen der Träger. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass sich die Patientin bzw. der Patient in einem Fachgeschäft über Lösungen und Möglichkeiten beraten lässt. Hierzu stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

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